Bildnachweis: iStock / katleho Seisa – Was ändert sicht 2020?

Was ändert sich 2020? Von Elektromobilität über Versicherung bis zur Flugsteuer!

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Gestern war man noch im Bild. Kaum illuminierte das Feuerwerk den Himmel, gelten andere Regeln. Wer The Modern Gentleman liest, wird nicht überrascht. Er startet bestens informiert ins Jahr.

Neue Steuervorteile nutzen

Der Bundesregierung liegt es am Herzen, die Elektromobilität schmackhaft zu machen. Testweise halbierte man deshalb die steuerliche Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines Dienstwagens mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb.

Gänzlich steuerfrei ist es seither, wenn man ein betriebliches Fahrrad privat nutzt. Der Ansatz hat sich bewährt. Deshalb profitiert man jetzt von den Steuervorteilen bis 2030. Es lohnt sich also, mit dem Arbeitgeber über ein dienstliches Elektrofahrzeug zu verhandeln.

Attraktiver gestaltet die Bundesregierung auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für Jobtickets. Wer damit liebäugelt, wirft einen Blick auf das Jahressteuergesetz 2019.

Der Arbeitgeber fördert eine Weiterbildung, die allgemein der Karriere zugutekommt. Das stufte das Finanzamt bislang als steuerpflichtigen geldwerten Vorteil ein, wenn sich das Wissensupgrade nicht direkt auf den Beruf bezog.

Das Blatt wendet sich 2020. Derartige Zuwendungen sind nach dem Jahreswechsel steuerfrei, wenn sie allgemein die langfristige Konkurrenzfähigkeit am Arbeitsmarkt fördern.

Jeder Beruf bringt besondere Belastungen für die Gesundheit mit. Vorausschauende Unternehmen unterstützen deshalb vorbeugende Maßnahmen wie geeignete Fitnesskurse. Derartige Leistungen des Arbeitgebers waren bis zu 500 Euro jährlich beitrags- und lohnsteuerfrei. Im kommenden Jahr erweitert sich der Betrag auf 600 Euro.

Die skizzierten Zuwendungen sind interessante Alternativen zu einer Lohnerhöhung, von der nach Steuerabzug kaum etwas übrig bleibt. Der schlaue Gentleman bittet seinen Chef um diese steuerfreien Boni, die sich durchaus miteinander kombinieren lassen. So ergibt sich unterm Strich eine satte Gehaltserhöhung.

Informationen für den Alltag

Fliegen belastet das Klima. Ab dem 1. April wird aus diesem Grund die Luftverkehrssteuer angehoben. Innerhalb von Europa beträgt sie dann 13,03 statt 5,53 Euro. Bei mittleren Distanzen bis 6.000 Kilometer fallen 33,01 Euro an, während die Steuer für Fernflüge bei 59,43 Euro liegt.

Zur Bahnfahrt möchte man hingegen inspirieren. Der Umsatzsteuersatz für die Fahrkarten im Fernverkehr wird zum Jahreswechsel somit auf sieben Prozent gesenkt.

Eine ermäßigte Mehrwertsteuer gilt ab 2020 auch für E-Books. Experten vermuten, dass sie dadurch nicht viel günstiger werden. Die Steueranpassung ermöglicht aber den Verlagen, attraktivere Bundles mit gedruckter und elektronischer Ausgabe anzubieten.

Man kauft im Vorbeigehen ein Brötchen fürs Frühstück und bekommt einen Bon aufs Auge gedrückt. Das wundert den informierten Gentleman nicht. Denn ab 2020 gibt es eine Belegausgabepflicht, die für alle Einzelhändler, Gastronomen, Handwerker und Dienstleister gilt.

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms möchte die Bundesregierung die energetische Gebäudesanierung vorantreiben. Entsprechende Förderungen gelten ab dem 1. Januar 2020 für zehn Jahre. Sie beziehen sich beispielsweise auf neue Fenster, die Wärmedämmung oder die Optimierung der bestehenden Heizungsanlage. Wer das Zuhause baulich auf den neuesten Stand bringen möchte, nutzt die Fördermittel geschickt zur Kostensenkung.

Wichtige Änderungen im Jahr 2020 für Autofahrer

Man parkt mal eben in der zweiten Reihe, auf dem Gehweg oder der Feuerwehrzufahrt, um flink etwas zu erledigen. Das wird nach dem Jahreswechsel teuer. Wer ertappt wird, zahlt mindestens 55 Euro. Behindert oder gefährdet man andere mit der Parksünde, erweitert sich das Bußgeld auf bis zu 100 Euro. Einen Punkt in Flensburg gibt es als Gratiszugabe.

Unfreiwillig wird man zum Fan der öffentlichen Verkehrsmittel, wenn man bei Notfällen außerorts und auf Autobahnen keine Rettungsgasse bildet. Ein Monat Fahrverbot gibt es dafür ab 2020 als Sahnehäubchen für die 200 Euro und zwei Punkte, die ohnehin fällig sind. Nutzt man die Rettungsgasse unrechtmäßig für den Sprint zum Fahrziel, erhöht sich das Bußgeld auf 320 Euro.

Wer nur einen PKW-Führerschein hat, kann sich künftig ohne erneuten Besuch der Fahrschule den Traum vom Leichtmotorrad erfüllen. Der Verkehrsminister plant für 2020 eine derartige Anpassung der Regeln. Neu konfiguriert werden die Typenklassen bei der Versicherung.

Einige Fahrzeugmodelle verursachen demzufolge im Jahr 2020 deutlich mehr Kosten als bisher. Wer ein neues Auto anschafft, sollte vorher einen Blick auf die Tabellen der Versicherer werfen.

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